Erwerb, Verkauf und Betrieb von Kinos. Die Gesellschaft kann alle Rechtsgeschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen. Sie kann ferner Grundeigentum erwerben und veräussern sowie Zweig- und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.