Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seinen Ausführungsbestimmungen für PANVICA-Mitglieder und/oder deren Gründerverbände sowie für ihre Arbeitnehmer und Hinterbliebene gegen die wirtschftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die BVG-Mindestleistungen hinausgehen und auch Unterstützungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen.