Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, sowie deren Angehörige und Hinterbliebene, durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage. Aus dem Stiftungsvermögen können die Einkaufssummen in Pensionskassen und Versicherungen geleistet werden. Die Stiftung kann Zuwendungen an andere dem Stiftungszweck dienende steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen machen, denen die Stifterfirma angeschlossen ist. Insbesondere können auch gesetzliche Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der genannten Vorsorgeeinrichtungen finanziert und ein Arbeitgeberbeitragsreserv efonds geschaffen werden.