Vorsorge zur Milderung der Folgen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder unverschuldeter Notlage zu Gunsten des Personals der Stifterfirma sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen durch Gewährung von periodischen oder einmaligen Unterstützungen unter Umständen als Ergänzungsleistungen zu denen der obligatorischen Personalvorsorgeeinrichtungen gemäss BVG. Durch Beschluss des Stiftungsrates können auch Unternehmungen, die mit der Stifterfirma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Stiftung kann auch Beiträge an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen leisten, die zu Gunsten der Destinatäre bestehen.