Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Arbeitgeberfirma sowie mit dieser finanziell oder wirtschaftlich eng verbundene Unternehmungen durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst. Im übrigen vgl. Stiftungsurkunde.