Mitarbeiter, die in der Stifterfirma oder mit der Stifterfirma wirtschaftlich verbundenen Firmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz arbeiten oder gearbeitet haben, und deren Angehörige, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität sowie unverschuldeter Notlage zu schützen, soweit kein ausreichender Schutz im Rahmen der gesetzlichen beruflichen Vorsorge (BVG) besteht.