Erbringen von Vorsorgeleistungen an die Arbeitnehmer der Stifterfirma, sowie an deren Angehörige und Hinterbliebene, insbesondere bei Unfall, Krankheit, Invalidität, Tod oder anderweitiger unverschuldeter Notlage. Die Stiftung kann die Arbeitgeberbeiträge für die Personalvorsorge der Stifterfirma sowie allfällige weitere Zusatzleistungen im Hinblick auf das BVG erbringen. Sie kann ausserdem Vorsorgeleistungen zusätzlich zur paritätischen Personalvorsorgeeinrichtung erbringen.