Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmer der Firma und angeschlossener Unternehmungen im Sinne von Art 2. 2 sowie für deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Weiter bezweckt dieStiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit.