Durchführung der Personalvorsorge für die Arbeitnehmer der ihr angeschlossenen Arbeitgeber im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) durch Kollektiv-Versicherungsvertrage mit der zur Gruppe der Stifterin gehörenden Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft. Die Arbeitgeber können sich im Rahmen der BVG-Vorschriften der Sammelstiftung anschliessen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.