Durchführung der Personalvorsorge für die ihr angeschlossenen Firmen und verbandlichen Organisationen als nicht registrierte Stiftung. Die Personalvorsorge wird ausserhalb der Minimalvorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geführt. Die Stiftung erbringt Leistungen zu Gunsten der versicherten Arbeitnehmer der ihr angeschlossenen Firmen und verbandlichen Organisationen sowie für deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Zur Erreichung ihres Stiftungszwecks schliesst die Stiftung mit der zur Gruppe der Stifterin gehörenden PAX, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft einen Kollektivversicherungsvertrag ab, bei welchem die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist. Art und Umfang der Versicherung werden für jedes Vorsorgewerk separat festgelegt.