Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und der mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität von ihm selbst; im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt des Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist. Sie kann über die BVG-Mindestleistungen hinausgehen. Weiteres vergleiche Stiftungsurkunde.