Die Kasse bezweckt die berufliche Vorsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates und der angeschlossenen Institutionen und schützt die Versicherten und deren Angehörige insbesondere gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Kasse führt die obligatorische Vorsorge gemäss BVG durch und unterliegt den massgebenden Bundesgesetzen über die berufliche Vorsorge. Sie ist im Register für die berufliche Vorsorge des Kantons Basel-Stadt eingetragen. Die Kasse garantiert in jedem Fall die Mindestleistungen gemäss BVG.