Obligatorische und freiwillige berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit bzw. bei Tod für deren Hinterbliebene oder nahestehende Personen sowie die Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in unverschuldeten Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit.