Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer/innen der CREDIT SUISSE GROUP AG und der mit dieser wirtschaftlich und finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Im Einvernehmen mit der CREDT SUISSE GROUP AG kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch das Personal von mit dieser Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen abgeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zu Kenntnis zu bringen ist.