Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, oder Arbeitslosigkeit. Es kann ihr auch das Personal von Betrieben, die mit der Stifterfirma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, angeschlossen werden, sofern ihr von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.