Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundene Unternehmungen, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen sowie für Personen, für welche der Arbeitnehmer nachweisbar gesorgt hat, zur Beseitigung der wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität sowie in besonderen Notlagen infolge von Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.