Vorsorge des überobligatorischen Teils des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge für die aktiven und die pensionierten Angestellten der Huber Straub AG (Stifterin) und für deren Angehörige im Falle von Tod, Alter, Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit und anderer unverschuldeter Notlage. Mit der Stifterin wirtschaftlich oder finanziell eng verbundene Unternehmungen können ihre Angestellten mit Zustimmung der Stifterin gemäss besonderer Anschlussvereinbarung ebenfalls anschliessen. Zur Erreichung ihres Stiftu ngszwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen.