Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der "Schweizerischen Epilepsie-Klinik in Zürich", in Zürich sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod und Invalidität; sie kann auch über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben in der Gewährung von Unterstützungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.