Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Destinatäre sind die Mitarbeitenden der Stifterfirma und der angeschlossenen Firmen, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die der Mitarbeitende im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.