Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seinen Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. der Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. im übrigen vgl. Stiftungsurkunde.