Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführbestimmungen für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber der ihr angeschlossenen Firmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen nach Massgabe eines Reglementes gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.