Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Stifterfirma und der angeschlossenen Unternehmungen, sowie deren Hinterbliebene, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität, Unfall und in besonderen Notlagen. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.