Ausrichtung von Leistungen an das Personal der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz sowie an ihre Angehörigen zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen des Erwerbsausfalles, verursacht durch Alter, Tod oder Invalidität oder zur Milderung oder Beseitigung einer anderen besonderen Notlage; Zuwendungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen die Stifterfirma angeschlossen ist; insbesondere können auch reglementarische Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der genannten Vorsorgeeinrichtung finanziert werden.