Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bezw. Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen a) an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; b) an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; c) im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Tods ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben. Kann aus freien Stiftungsmitteln, im Rahmen der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer, auch Leistungserhöhungen und Einkaufssummen für Arbeitnehmer der Stifterfirma an diese oder andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen finanzieren etc.