Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen und firmaeigenen Vorsorgeeinrichtungen zugunsten der Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma in begründeten Fällen; Unterstützung von Arbeitnehmern der Firma, welche in eine Notlage geraten oder Opfer eines Härtefalles geworden sind.