Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Stifterin sowie deren Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität oder Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann auch das Personal von mit der Ausgleichskasse wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Organisationen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.