Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, deren Angehörige und Hinterbliebene, durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod, Krankheit, Invalidität und unverschuldeter Notlage; Zuwendungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen die Stifterfirma angeschlossen ist; insbesondere können auch reglementarische Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der genannten Vorsorgeeinrichtungen finanziert werden.