Ausrichtung von Vorsorgeleistungen (Alter, Tod und Invalidität) und Leistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit an die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterbliebene. Tochtergesellschaften oder der Stifterfirma wirtschaftlich nahestehenden Firmen können der Stiftung angeschlossen werden unter der Voraussetzung, dass von diesen die gleichen Leistungen erbracht werden. Ausserordentliche Zuwendungen sind für jede Firma gesondert auszuweisen und dürfen nur für die Arbeitnehmer der jeweiligen Firmen verwendet werden. Die Stiftung kann Beiträge und Leistungen erbringen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen die Stifterfirma oder die Stiftung angeschlos sen ist sowie zu denen die Stifterfirma im Sinn des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verpflichtet ist.