Sie bezweckt die Vorsorge für die Angestellten und Arbeiter der Stifterfirma und die Angehörigen bzw. Hinterbliebenen dieser Personen bei Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall und Tod des Arbeitnehmers sowie bei besonderer Notlage und für Personen, für die der Arbeitnehmer nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat.