Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma bei Alter, Krankheit und Invalidität bzw. bei deren Tod für die Hinterbliebenen. Ferner können bei unverschuldeter Notlage den im Dienste der Stifterfirma stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern sowie ihren Hinterbliebenen Unterstützung gewährt werden.