Gewährung von Unterstützungen für die Arbeitnehmer und Pensionierten der Stifterfirma sowie für die Angehörigen und Hinterlassenen dieser Personen, insbesondere gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, des Todes und der Invalidität, ferner auch im Fall von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, oder unverschuldeter Notlage.