Vorsorge für die Mitarbeiter der Stifterfirma und ihr nahestehenden Unternehmen sowie für deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; Zuwendungen an andere, dem Stiftungszweck dienende, steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen die Stifterfirma oder ihr nahestehende Unternehmen angeschlossen sind oder die von diesen errichtet wurden; Finanzierung von Arbeitgeberbeiträgen der Stifterfirma oder ihr nahestehenden Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.