Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder unverschuldeter Notlage und durch Erbringung von Arbeitgeberbeiträgen im Sinne der beruflichen Vorsorge an andere dem Stiftungszweck dienende steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen der Stifterfirma.