Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaflich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaflichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; sie kann über die gesetzlichen Massnahmen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.