Ausrichtung der Renten an die ehemaligen Arbeitnehmenden der Stifterfirma und ihre Angehörigen und Hinterlassenen im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge und seiner Ausführungsbestimmungen. Kann zur Erreichung ihres Zweckes Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin sein muss.