Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität, Krankheit und Unfall sowie bei besonderer Notlage und für Personen, für die der Arbeitnehmer bis zuletzt gesorgt hat.