Berufliche Vorsorge im nicht obligatorischen Bereich für die Mitglieder des Kaders der Stifterfirma, allfällig angeschlossener Unternehmen gemäss Art. 2. 2 sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie Unterstützung in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten