Durchführung der beruflichen Vorsorge und deren Ausführungsbestimmungen durch die Gewährung von Leistungen im Alter, bei Tod und bei Invalidität für die Arbeitnehmer der Stifterin und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell verbundenen Unternehmungen; Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG sowie der nicht obligatorischen beruflichen Vorsorge; kann Unterstützungen oder Ermessensleistungen in besonderen Notlagen wie Krankheit, Invalidität, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen