Vorsorge für die Angestellten, Arbeiter und Heimarbeiter der Stifterfirma und die Angehörigen bzw. Hinterbliebenen dieser Personen bei Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall und Tod des Arbeitnehmers sowie bei besonderer Notlage und für Personen, für die der Arbeitnehmer nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat. Tochtergesellschaften oder der Stifterfirma wirtschaftlich nahestehende Betriebe können der Stiftung angeschlossen werden.