Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihre Hinterbliebenen im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsvorschriften. Gedeckt werden die wirtschaftlichen Folgen des Alters, des Todes und der Invalidität. Die Vorsorge kann über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erweitert werden.