Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Im Einvernehmen mit der Stifterfirma kann auch das Personal von Betrieben, die mit ihr finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.