Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma sowie weiterer der Stiftung angeschlossene Unternehmungen, welche mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind sowie für deren Angehörigen und Hinterbliebenen durch Gewährung von Unterstützung in Fällen von Alter, Tod und Invalidität. Im Weiteren vgl. Stiftungsurkunde.