Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Aus- führungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterin, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in er- heblichem Umfang gesorgt hat, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.