Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod für die Arbeitnehmer und Rentner der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Hinterlassene. Die Stiftung kann auch Unterstützungen in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist. Im Übrigen vgl. Stiftungsurkunde.