Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen zu Gunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. An im Dienste der Firma stehenden oder an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können freiwillige Unterstützungen in besonderen Notfällen ausgerichtet werden.