Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer sowie für deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; Betrieb einer weitergehenden, über die gesetzlichen BVG-Mindestleistungen hinausreichenden Vorsorge; Ausrichtung von Unterstützungsleistungen an die erwähnten Vorsorgenehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter, Tod, Invalidität etc.; Erbringung der Beiträge der Arbeitgeber aus Mitteln der Stiftung, wenn von ihnen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind.