Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterin und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Institutionen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Invalidität, ferner zur Erreichung des Zweckes Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei die Stiftung selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.