Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die BVG- Mindestleistungen hinausgehen und Unterstützungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen. Im übrigen vgl. Stiftungsurkunde.