Die Genossenschaft hat den Zweck, ihren Mitgliedern nach Massgabe dieser Statuten, sowie der speziellen Versicherungsbedingungen, Tiere des Pferdegeschlechtes zu versichern, gegen den durch Tod, gänzlicher oder teilweiser Gebrauchsunfähigkeit derselben entstandenen Schaden. Durch Beschluss der Generalversammlung kann die Versicherung auch auf andere Risiken in der Pferdehaltung ausgedehnt werden.