Berufliche Personalvorsorge im Rahmen des Bundesgesetzes für die berufliche Vorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer der ihr angeschlossenen Firmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; kann über diegesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und auch die freiwillige Vorsorge nach Art. 4 BVG durchführen.